Die Leitungsfachkraft ist nicht nur verpflichtet, selbst alle rechtlichen Vorgaben für die Organisation einer Kita umzusetzen, sondern auch dafür verantwortlich, dass die Mitarbeitenden ihre Rechte kennen und ihre Pflichten erfüllen.
Da der Betrieb von Kindertageseinrichtungen „Ländersache“ ist, sollten vor allem die Gesetze der Bundesländer, aber auch auch wichtige Entscheidungen auf Bundesebene bekannt sein. Von zentralen Aufgaben der Einrichtungen und deren Träger, über Personalfragen und Betreuungsschlüssel bis hin zu Kostenfragen – viele rechtliche Vorgaben für den Kita-Betrieb lassen sich in online verfügbaren Gesetzestexten nachlesen oder bei den verantwortlichen Stellen erfragen.
Weil jede Fachkraft einen bestimmten Regeltext unterschiedlich interpretieren kann, ist es unerlässlich, dass die Kita-Leitung wichtige Vorschriften und entsprechende Maßnahmen im Team kommuniziert und die Mitarbeitenden an deren Ausgestaltung beteiligt. Neben dem kollegialen Austausch ist auch die fachliche Unterstützung des Trägers oder externer Dienstleister hilfreich, insbesondere dann, wenn Unklarheiten bestehen. Denn jede Vorschrift hat einen Grund, auch wenn dieser vielleicht nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist.
Im Hinblick auf die Bildungsdokumentation sowie auf den vermehrten Einsatz digitaler und sozialer Medien im Kita-Alltag sowie bei der Information der Eltern sollte jede Fachkraft auch die wichtigsten Pflichten kennen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Schließlich haben alle Mitarbeitenden im Kita-Alltag einmal mit vertraulichen Dokumenten oder Adresslisten, Fotos, Ton- oder Filmaufnahmen zu tun. Hier geht es insbesondere um den Schutz der persönlichen Daten der Kinder, Familien, Mitarbeitenden und der Leitung selbst. Team- und Elternabende sorgen für Transparenz und Sensibilität im Umgang mit diesem Thema und helfen, Ängste und Unsicherheiten abzubauen.
Weitere Informationen zum Thema Rechtliches und Verordnungen erhalten Sie auch in unserem Starke Kita MOOC im Kapitel 3. Rechtliche Grundlagen unter 3.1 Bundes-/landesrechtlicher Rahmen, 3.3 Datenschutz und 3.6. Arbeitsrecht.
Wichtige Links:
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG), Landesrecht Baden-Württemberg. Quelle: juris GmbH im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums.
Datenschutz in Kindertageseinrichtungen. Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Ausführungsgesetze der Länder zu Tageseinrichtungen für Kinder. Quelle: Deutscher Bildungsserver. DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation.
Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung – KiTaVO). Quelle: juris GmbH im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums.
Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG). Quelle: juris GmbH im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums.
Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis. Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
Ausführungshinweise des Landesjugendamtes zur KiTaVO und Berechnungshilfe zum Personalbedarf für Kitas in BW. Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
Die häufigsten Rechtsfragen aus dem Kita-Alltag. Quelle: Wolters Kluwer Deutschland GmbH.